Videoüberwachung und Datenschutz – das sollten Sie beachten

Videoüberwachung schützt Objekte und schafft Sicherheit – sie muss aber datenschutzkonform geplant werden. Wer ein paar Grundregeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.
Was darf gefilmt werden?
Auf dem eigenen privaten oder betrieblichen Grund ist Videoüberwachung grundsätzlich zulässig. Öffentliche Bereiche wie Gehwege oder Nachbargrundstücke dürfen jedoch nicht erfasst werden. Entscheidend sind deshalb die richtigen Blickwinkel – wir planen diese sorgfältig.
Speicherdauer und Zugriff
Aufnahmen sollten nur so lange gespeichert werden, wie es nötig ist; danach werden sie automatisch überschrieben. Der Zugriff – auch der mobile per App – gehört abgesichert und auf berechtigte Personen beschränkt.
Hinweispflicht nicht vergessen
Auf eine Videoüberwachung muss in der Regel deutlich hingewiesen werden, etwa mit einem gut sichtbaren Schild am Eingang.
Fazit
Mit guter Planung lassen sich Schutz und Datenschutz problemlos vereinbaren. Mehr dazu auf unserer Seite Videoüberwachung – oder direkt unverbindlich anfragen.