Technische Bestandsaufnahme
Wir erfassen Systeme, Zugänge, Datenflüsse und Schutzniveau und zeigen, wo Ihre IT gegenüber den NIS2-Anforderungen Lücken hat.
Mit der NIS2-Richtlinie gelten erstmals gesetzliche Cybersicherheits-Pflichten für viele mittelständische Unternehmen. Wir setzen die technischen Maßnahmen um, die dahinterstehen – pragmatisch und ohne Überforderung.
Viele Betriebe sind direkt oder über ihre Lieferketten betroffen, ohne es zu wissen. Wir nehmen Ihre IT-Landschaft auf, schließen die größten Risiken zuerst und bauen Schutz sowie Dokumentation Schritt für Schritt auf – Hand in Hand mit dem Datenschutz (DSGVO). Die rechtliche Einordnung, ob und wie NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, trifft Ihre Rechtsberatung; wir liefern die technische Grundlage dafür.
Wir erfassen Systeme, Zugänge, Datenflüsse und Schutzniveau und zeigen, wo Ihre IT gegenüber den NIS2-Anforderungen Lücken hat.
Firewall, Backup, MFA, Netztrennung und Mitarbeiter-Awareness werden zu einem belastbaren Schutzkonzept zusammengeführt.
Wir richten Notfallprozesse und die technischen Voraussetzungen für Ihre Meldewege ein, damit Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Eine saubere technische Dokumentation belegt Ihre umgesetzten Maßnahmen – gegenüber Prüfern, Versicherungen und Geschäftskunden.
IT-Sicherheit und Datenschutz greifen ineinander. Wir denken beides zusammen, statt doppelte Strukturen aufzubauen.
Wir starten mit einer Bestandsaufnahme, priorisieren nach Risiko und setzen in verträglichen Etappen um.
Hinweis: Wir sind IT-Dienstleister und erbringen die technische Umsetzung. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung – die verbindliche Prüfung Ihrer NIS2-Pflichten nehmen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen.
NIS2 ist eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit. In Deutschland ist sie mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das seit Dezember 2025 in Kraft ist. Betroffen sind viele mittelständische Unternehmen ab einer bestimmten Größe oder Branche – und über Lieferketten oft auch deren Zulieferer und Dienstleister.
Möglicherweise indirekt: Wenn Sie größere Kunden beliefern, fordern diese zunehmend Nachweise zur IT-Sicherheit. Ob NIS2 für Sie rechtlich gilt, beurteilt Ihre Rechtsberatung – wir liefern die technische Grundlage dafür und setzen die Maßnahmen um, die ohnehin sinnvoll sind.
Die Richtlinie sieht für betroffene Unternehmen Bußgelder vor und nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht; die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu Ihrer Rechtsberatung. Technisch gilt in jedem Fall: Die geforderten Maßnahmen brauchen Vorlauf – früh und strukturiert anzufangen ist einfacher als unter Zeitdruck.
Unter anderem Risikomanagement, Zugriffs- und Backup-Konzepte, Mitarbeiter-Awareness, Notfall- und Meldeprozesse sowie eine prüfsichere Dokumentation. Vieles davon ist gute IT-Praxis, die wir ohnehin umsetzen.
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft, ohne allgemeine Übergangsfrist. Betroffene Einrichtungen müssen die Anforderungen also bereits erfüllen; erste Fristen – etwa zur Registrierung beim BSI – sind schon angelaufen. Wer noch nicht begonnen hat, sollte das Thema jetzt zügig und geordnet angehen. Wir helfen, die technischen Maßnahmen strukturiert nachzuholen.
Pragmatisch statt überfordernd: Wir starten mit einer Bestandsaufnahme, schließen die größten Risiken zuerst und bauen Schutz und Dokumentation Schritt für Schritt aus.